Die Berufsberechtigung im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege bzw. eine gleichwertige, anerkannte (internationale) Berechtigung im Sinne des GuKG idgF und eine abgeschlossene Basisausbildung in der Intensivpflege, Anästhesiepflege und Pflege bei Nierenersatztherapie (GuK-SV, BGBl II 452/2005 idgF).
Abschluss
Nach positiver Erbringung sämtlicher vorgesehener Leistungsnachweise wird den Absolventinnen und Absolventen des Universitätslehrganges ein Abschlusszeugnis der Medizinischen Universität Graz ausgestellt (vgl § 87a Abs 2 UG idgF und § 39 Abs 1 GuK-SV idgF).
Außerdem wird den Absolventinnen und Absolventen ein Diplom, das zur Ausübung der Spezialaufgabe und zur Führung der Zusatzbezeichnung berechtigt, ausgestellt (vgl. § 11 Abs 2 GuKG idgF).
Folgende Universitätslehrgänge Spezielle Zusatzausbildung werden angeboten:
» Anästhesiepflege
» Intensivpflege (Start März 2021)
» Intensivpflege (Start August 2021)
» Kinderintensivpflege
» Pflege bei Nierenersatztherapie